Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVP-G 2000 ist ein Instrument für den vorsorgenden und ganzheitlichen Umweltschutz im Zuge der Entwicklung von Großprojekten. Das UVP-Verfahren stellt ein (teil-)konzentriertes Genehmigungsverfahren dar, in welchem die zuständige Behörde über alle materiellen Genehmigungsvoraussetzungen in einem Bescheid abzusprechen hat. Die Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) ist elementarer Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie umfasst verschiedene Fachbereiche, welche jeweils die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Projekts auf das betreffende Schutzgut, basierend auf dem IST-Zustand, untersuchen und Maßnahmen festlegen.
Das Büro Pumpernig & Partner ZT GmbH bearbeitet für seine Kunden im Zuge der Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärungen unterschiedliche Fachbereiche. Diese behandeln im Wesentlichen Aspekte der Schutzgüter „Mensch und dessen Lebensräume“, „Landschaft“ und „Sach- und Kulturgüter“:
■ Siedlungsraum (Örtliche und Überörtliche Raumplanung)
■ Wirtschaftsraum, Regionalentwicklung
■ Sach- und Kulturgüter
■ Freizeit/Erholung/Tourismus
■ Stadtbild/Ortsbild
■ Landschaftsbild
Neben der Erstellung der UVE-Fachberichte unterstützen wir unsere Kunden in allen verfahrensrechtlichen Schritten von der Voruntersuchung bis zum Einreichprojekt und UVP-Bescheid. Zum Betätigungsfeld zählt darüber hinaus auch die Vertretung von Gemeinden und Interessensgemeinschaften im UVP-Verfahren.
■ S35 Brucker Schnellstraße
■ S10 Mühlviertler Schnellstraße
■ A6 Nordostautobahn – Spange A4 Kittsee
■ S7 Fürstenfelder Schnellstraße
■ A26 Linzer Autobahn
■ S36 Murtal Schnellstraße
■ S37 Klagenfurter Schnellstraße, Teilabschnitte 1 und 2
■ Heizkraftwerk Graz
■ Speicherkraftwerk Kühtai
■ Ausbau Kraftwerk Kaunertal
Umweltbundesamt
Lebensministerium
BMVIT
ASFINAG
TIWAG
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